Harry hilft!: Probleme mit dem Jobcenter
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Die Studentin Melanie Reizig hat Sorgen mit Ihrem zuständigen Jobcenter. Da die 29jährige einen Nebenjob hat und Hartz-IV bezieht, darf sie laut Gesetz nur 100 Euro von der Nebentätigkeit behalten und vom verbleibenden Betrag noch 20%. Nur bezieht die angehende Grundschullehrerin in den seltensten Fällen die volle Höhe des Hartz-IV. Daher entstehen Missverständnisse bei der Rückzahlung des Geldes an das Jobcenter. Wer ist im Recht? Ein Fall für Harry hilft!
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Melanie Reizig, ärgert sich über das Jobcenter
Peter Christian Radeck, Experte für Sozialrecht
Einen Hartz-IV-Rechner finden Sie auch unter: www.bund.de
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